![]() |
|
![]() |
![]() |
|
||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||||||
![]() |
|
|||||||||||||||||||||||
![]() |
|
|
||||||||||||||||||||||
|
Möchten
Sie Ihr Fahrzeug fachgerecht vom Profi umbauen lassen? |
![]() |
|
||||||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||||||
|
Allgemeine Geschäftsbedingungen |
|
|||||||||||||||||||||||
|
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Wir arbeiten ausschließlich
aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2. Lieferung Lieferfristen sollen
schriftlich vereinbart werden. 3.Preise Bei Geschäften mit
Verbrauchern gelten die Preise des Tages des Vertragsabschlusses.
Liegt zwischen Vertragsabschluss und Lieferung ein Zeitraum von mehr
als 4 Monaten, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben,
vor allem solche, die sich aus der Erhöhung unserer Einkaufspreise
oder Lohnkostenerhöhungen ergeben. 4. Zahlung Unsere Forderungen sind sofort
bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug in bar fällig. 5.Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum
an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor.
Geschäften mit Unternehmen gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis
sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind. Rücknahme der unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gilt nicht als Rücktritt vom
Vertrag, soweit es sich um Verträge mit Unternehmen handelt, bei
Geschäften mit Verbrauchern gilt die Rücknahme als Rücktritt vom
Vertrag. Erfüllt unser Kunde die
vereinbarten Zahlungsbedingung trotz Mahnung nicht, sind wir
berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert,
jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns
ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu
übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige
Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware
an uns herauszugeben. 6. Gewährleistung - Sachmängelhaftung Im Rahmen der folgenden
Gewährleistungsbedingungen leisten wir Gewähr für Sachmängel Bei Geschäften mit Unternehmen müssen offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung (Eingang beim Kunden) schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige Mängel spätestens 6 Monate ab Lieferung. Bei Nichteinhaltung dieser Rügefrist sind sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen uns ausgeschlossen. Der Gewährleistungsanspruch ist bei Geschäften mit Verbrauchern nach Wahl des Kunden auf Nacherfüllung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Geschäften mit Unternehmen haben wir das Recht, zwischen Nacherfüllung oder Ersatzlieferung zu wählen. Sollten zwei Versuche der Nacherfüllung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen, hat unser Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabzusetzen der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages (Rücktritt) zu erklären. Wir sind berechtigt, bei Ersatzlieferung eine entsprechend dem Abnutzungsgrad des reklamierten Reifens geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung zu leisten. Unser Kunde hat die Wahl zwischen Gutschrift oder Zahlung. Gewährleistungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn Mängel, Beeinträchtigung oder Schäden ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass a) die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde, b) die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich gemacht worden sind, c) bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht eingehalten wurde, d) Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch Überschreitung der für die Reifengröße und Reifenart zulässige Belastung und der zugeordneten Fahrgeschwindigkeit. e) Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurde oder durch andere Störungen im Radlauf (z.B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeinträchtigt wurde, f) Reifen auf einer ihnen nicht zugeordnete, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst mangelhaften Felge montiert werden, g) Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder Erhitzung ausgesetzt worden sind, h) bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50 km Fahrstrecke nachgezogen wurden, vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden bei Lieferung auf diese Notwendigkeit hingewiesen, i) Reifen vor der Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten im Freien gelagert wurden, j) natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall zurückzuführen, k) Reifen mit Tube-Type-Ausführung mit gebrauchten Schläuchen / Wulstbändern, bei Tubeless- Ausführungen ohne Ventilauswechslung (Pkw-Reifen) oder ohne neuen Dichtungsring (Lkw/Schulterreifen) durch den Kunden oder Dritte montiert wurden. Bei berechtigter Sachmängelrüge tragen wir sämtliche im Zusammenhang mit der Gewährleistungsabwicklung entstehenden Aufwendungen. Streitigkeiten über Gewährleistungsansprüche und Reklamationsabwicklungen sollen durch die unabhängige Schiedsstelle des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur- Handwerk e.V., Bonn, beigelegt werden wenn unser Kunde oder wenn wir im Einvernehmen mit dem Kunden dies unverzüglich nach Kenntnis des Streitfalls schriftlich anrufen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Auf die Dauer des Schiedsverfahren ist die Verjährung etwaiger Anspruche gehemmt. Die Schiedsstelle wird nicht tätig, wenn bereits der Rechtsweg bestritten ist, sie stellt ihre Tätigkeit ein, wenn dies während des Schiedsverfahrens geschieht. Das Verfahren der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäftsordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird. Das Schiedsverfahren ist für beide Parteien kostenlos. 7. Haftung Wir haften auf Schadenersatz,
wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit trifft. Ferner haften wir, wenn Eigenschaften
zugesichert oder Garantien gegeben wurden oder wenn der Schaden
durch unseren Verzug oder durch von uns vertretendes Unmöglichwerden
der Leistung entstanden ist. 8. Allgemeine Regelungen Bei Geschäften mit Unternehmen
ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand unser
Firmensitz. B. Besondere Bestimmungen für Fahrzeugreparaturen Für Fahrzeugreparaturen außer solchen an Reifen und Rädern, gelten ergänzend und zusätzlich zu den unter A aufgeführten Klauseln die nachstehenden Bedingungen. 1. Kostenvoranschlag Auf Verlangen unserer Kunden
erstellen wir einen Kostenvoranschlag, der die voraussichtlichen
Reparaturkosten einschließlich Angabe der Mehrwertsteuer enthält.
Abweichungen bis zu 10% von diesem Kostenvoranschlag sind zulässig.
Vorausgesetzt dies ist dem Kunden zumutbar. 2. Fertigstellungstermine Überschreiten wir verbindlich
und schriftlich zugesagte Fertigstellungstermine, haften wir
gegenüber unserem Kunden auf Schadenersatz für von diesem
nachgewiesene und auf der Verzögerung ursächlich beruhende Schäden. 3. Unternehmerpfandrecht Neben dem gesetzlichen
Unternehmerpfandrecht steht uns wegen unserer Forderung aus dem
Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages
in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu. |
|
|||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||||||
|
|
Home | FAQ | Impressum | AGB | Kontakt |
|
||||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||||||
|
|
Copyright © Scholz Tuning 2007 | powered by digital-zone |
|
||||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|